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Kosten und Finanzierung

Die Behandlungskosten für ein Leben ohne Brille können je nach Behandlungsverfahren und individueller Situation sehr verschieden sein. Wir bei Smile Eyes behandeln prinzipiell Privat-Patienten genauso wie gesetzlich versicherte Kassen-Patienten. Wir bieten Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung an und informieren Sie über Erstattungsfähigkeit und Aspekte zur steuerlichen Absetzbarkeit einer Augenlaser-Behandlung. Einen ersten Anhaltspunkt zu den Kosten der unterschiedlichen Behandlungsverfahren erhalten Sie hier:

Kosten Augen-Lasern

Die Kosten für eine Laserbehandlung sind von der angewandten Behandlungs-Methode abhängig. Die exakten Behandlungskosten können daher erst nach einer ausführlichen Untersuchung von unseren Smile Eyes Experten ermittelt werden. Prinzipiell enthalten alle angegebenen Preise sämtliche notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen bis zu einem Jahr postoperativ.

Auch eine eventuelle Nachkorrektur in den ersten 5 Jahren nach der Operation ist in dem Preis enthalten. Dieses Sicherheitsgefühl ist nach unserer Meinung entscheidend für das Vertrauen vor und nach der Operation. Der Erfolg einer Laseroperation hängt zu gleichen Teilen von der eigentlichen Operation sowie einer gründlichen und gewissenhaften Vor- und Nachsorge ab.

Kosten Augenlasern
SMILE

Preis
ca. 2.750 Euro / Auge

FEMTO-LASIK

Preis
ca. 2.490 Euro / Auge

LASEK / PRK

Preis
ca. 1.990 Euro / Auge

Kosten Linsen-Operation

Auch die Kosten für eine Linsen-Operation hängen von der angewandten Methode ab. Nach einer ausführlichen Untersuchung und einem Beratungsgespräch zu Ihren persönlichen Bedürfnissen können wir Ihnen einen verbindlichen Kostenplan erstellen. Generell beinhalten unsere Preise alle notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen bis zu einem Jahr nach der Operation.

Der Erfolg einer Linsenoperation hängt zu gleichen Teilen von der gewissenhaften Vorbereitung, der Durchführung und einer sorgfältigen Nachbetreuung ab. Mit Ihrer Wahl, eine Linsen-Operation bei Smile Eyes durchführen zu lassen, entscheiden Sie sich bewusst für einen gemeinsamen, sicheren und sorgenfreien Weg.

Kosten Linsen-Operation
ICL

Implantation pro Auge
inklusive Linsenimplantat
ab 3.490 Euro / Auge

Multifokallinse

Refraktiver Linsentausch pro Auge
Inklusive eingesetzter Linse
3.490 Euro / Auge

Unsere Leistungen beinhalten

  • Eine ausführliche augenärztliche Voruntersuchung inklusive Bestimmung der Wellenfront des Auges, eine Oberflächendarstellung der Hornhaut sowie eine detaillierte Dickenmessung
  • Bei einer Nichteignung des Patienten fallen nach der Erstuntersuchung die reinen Kosten der Voruntersuchung an
  • Alle Untersuchungen und Behandlungen erfolgen mit modernsten Geräten, die auch kleinste Sehfehler berücksichtigen können
  • Neben einer perfekt durchgeführten Operation trägt unsere gewissenhafte Nachuntersuchung ganz wesentlich zum Operationserfolg bei.
  • Wir sind immer für Sie da und stehen Ihnen für Fragen kompetent zur Seite.

Hinweis für Privatversicherte:

Für Privatversicherte werden die Kosten je nach Tarif häufig von der Kasse übernommen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme

Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Absetzbarkeit

Nutzen Sie medipay: Ab sofort können Sie Ihre Behandlungskosten auch ganz bequem und zinsgünstig in monatlichen Raten begleichen – mit der medipay Patiententeilzahlung! Laufzeit und Monatsrate wählen Sie ganz einfach selbst nach Ihren individuellen Möglichkeiten.

Wenn Sie die Kosten z. B. für einen SMILE-Eingriff in sechs Monatsraten begleichen, ist die Finanzierung für Sie sogar komplett zins- und gebührenfrei. Den Antrag für ein unverbindliches Finanzierungsangebot erhalten Sie per Klick auf den medipay-Button:

Nutzen Sie die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit:
Die Augenbehandlung mittels Laserbehandlung oder Linsen-Operation ist als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Die Finanzverwaltung hat sich im Jahr 2006 über die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für OP´s im Bereich der refraktiven Chirurgie abgestimmt. Ausgangspunkt für diese Abstimmung war die Frage, ob für die steuerliche Berücksichtigung ein vor der Operation ausgestelltes amtsärztliches Attest gefordert werden soll. Die Entscheidung ist eindeutig: Bei Steuerpflichtigen, die sich einer Operation im Bereich der refraktiven Chirurgie unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor.

Die Operation stelle somit eine Heilbehandlung dar. Zudem sei die Operationsmethode auch wissenschaftlich anerkannt. Daher sollen nun Aufwendungen für diese Operation ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden (Quelle: Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22.06.2006 (S 2284 A – St 32 3).

Obiger Text stellt einen unverbindlichen Hinweis dar und ersetzt keine juristische oder steuerliche Beratung.

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