Augenlaserbehandlung – Kosten & Finanzierung
Kosten Hornhautchirurgie
Die Kosten für die gesamte LASEK- oder LASIK-Behandlung belaufen sich auf 1.990 Euro pro Auge bzw. bei einer FEMTO-Behandlung bei 2.490 Euro pro Auge.Dieser Preis versteht sich als Komplettpreis inklusive aller notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen. Auch eine eventuelle Nachkorrektur in den ersten 5 Jahren nach der OP ist darin enthalten. Dieses Sicherheitsgefühl ist nach unserer Meinung entscheidend für das Vertrauen vor und nach der Operation.
Der Erfolg einer Laseroperation hängt zu gleichen Teilen von der eigentlichen Operation wie einer gründlichen und gewissenhaften Vor- und Nachsorge ab.
Unserer Philosophie widerspricht die bloße Angabe des OP-Preises, der in der Tat nur knapp die Hälfte der Gesamtkosten ausmacht.
Die Kosten für eine Linsen-Operation betragen ab 2.490 Euro pro Auge. Der Preis schließt die Kosten für das Linsenimplantat bereits mit ein. Der Endpreis wird dem Patienten nach einer ausführlichen Voruntersuchung und Abwägung für die für den Patienten besten Operationsmethode mitgeteilt.
Mit Ihrer Wahl, die Augen-Laserbehandlung in einer Smile Eyes Augenklinik durchführen zu lassen, entscheiden Sie sich bewusst für einen gemeinsamen, sicheren und sorgenfreien Weg.
Unsere Leistungen beinhalten:
Voruntersuchung
Die Voruntersuchung dauert ca. eine Stunde und beinhaltet - neben einer ausführlichen augenärztlichen Untersuchung - bei jedem Patienten, unabhängig von seinem Sehfehler, eine Oberflächendarstellung der Hornhaut sowie eine detaillierte Dickenmessung mit modernsten Geräten. Zudem erfolgt eine Bestimmung der Wellenfront des Auges, um auch kleinste Sehfehler berücksichtigen zu können, die bei einer reinen Standarduntersuchung unentdeckt bleiben würden.Die Kosten für die Voruntersuchung betragen 250 Euro.
Neben der Voruntersuchung bietet die Smile Eyes
Augenklinik Trier ihren Patienten im Vorfeld einen kostenlosen Augencheck
inkl. einem ausführlichem Beratungsgespräch an. Hierbei kann bereits ein erste Aussage darüber getroffen werden, ob der Patient für eine Laser- oder Linsen-OP geeignet ist.
Operation
Selbstverständlich ist für uns die Anwendung der besten und modernsten Verfahren bei jedem Patienten, unabhängig vom bestehenden Sehfehler oder finanziellen Erwägungen. Daher arbeiten wir immer mit Hornhaut-Erkennung, genauer Zentrierung auf die Sehachse, gewebeschonender Abtragsoptimierung und asphärischem Abtrag. Die Hornhautdicke während der Operation wird ständig mittels Online-Pachymetrie gemessen. All diese modernen Hilfsmittel haben dazu beigetragen, diese Laseroperation heutzutage zu einem weltweit anerkannten und sicheren Verfahren zu machen.
Nachuntersuchung
Neben einer perfekt durchgeführten Operation trägt eine gewissenhafte Nachuntersuchung ganz wesentlich zum Operationserfolg bei. Wichtig ist hierbei, dass Sie als Patient so häufig zu uns kommen können, wie die medizinischen Umstände und ihr persönliches Wohlbefinden es erfordern. Gerade hier häufen sich in letzter Zeit unseriöse Angebote aus dem In- und Ausland, die den wichtigen Punkt der Nachsorge nicht berücksichtigen. Eine Nachbehandlung bei ihrem „Haus-Augenarzt“ ist keine Kassenleistung und muss daher privat bezahlt werden. Diese Regelungen werden mit dem Inkrafttreten der neuen Gesundheitsreform sogar noch verschärft.
Wir sind immer für Sie da und 24 Stunden rund um die Uhr für Sie erreichbar …
Die steuerliche Absetzbarkeit einer Augenlaserbehandlung
Die LASIK ist als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar!Die Finanzverwaltung hat sich im Jahr 2006 über die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Augenlaser-OP’s abgestimmt. Ausgangspunkt für diese Abstimmung war die Frage, ob für die steuerliche Berücksichtigung ein vor der Operation ausgestelltes amtsärztliches Attest gefordert werden soll.
Die Entscheidung ist eindeutig:
Bei Steuerpflichtigen, die sich einer Augenlaser-Operation unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Die Operation stelle somit eine Heilbehandlung dar. Zudem sei die Operationsmethode auch wissenschaftlich anerkannt. Daher sollen nun Aufwendungen für diese Operation ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. (Quelle: Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22.06.2006 (S 2284 A – St 32 3)).
Obiger Text stellt einen unverbindlichen Hinweis dar und ersetzt keine juristische oder steuerliche Beratung.
Finanzierungsmöglichkeit
Ab sofort können Sie Ihre Behandlungskosten auch ganz bequem und zinsgünstig in monatlichen Raten begleichen - mit der Medipay Patiententeilzahlung! Laufzeit und Monatsrate wählen Sie ganz einfach selbst nach ihren individuellen Möglichkeiten. Wenn Sie die Kosten z.B. für einen LASIK-Eingriff in sechs Monatsraten begleichen, ist die Finanzierung für Sie sogar komplett zins- und gebührenfrei!
Wenn Sie mehr über LASIK und LASEK wissen wollen, dann wenden Sie sich an SMILE EYES vor Ort in München, Trier, Weiden, Linz oder Vorarlberg, oder senden Sie eine E-Mail an info@smileeyes.de. Dort können Sie auch einen Vorabantrag für ein unverbindliches Finanzierungsangebot anfordern.

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